FAQ
Die wichtigsten Infos für deine Veranstaltungsplanung
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Bei Fragen erreichst du uns jederzeit per Mail oder Telefon.
Hast du den Vertrag schon ausgefüllt? Schick ihn uns einfach per Mail – wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!
Allgemeine Fragen
Habt ihr bereits auf ähnlichen Veranstaltungen gespielt?
Wir spielten bis jetzt auf Stadt- und Dorffesten, in Clubs, bei Geburtstagen und Schulevents. Fotos und Videos davon findest du auf der Homepage oder unseren Social Mediakanälen.
Welche Art von Events spielt ihr normalerweise (z. B. Hochzeiten, Clubs, Festivals)?
Wir spielen auf Festivals, Stadt- und Dorffesten, Geburtstagen, Firmenfeiern, Schulevents und auch in Bars u Clubs usw.
Gibt es bereits Hörproben oder Aufnahmen (z. B. YouTube, Spotify)?
Hörproben findest du hier direkt auf der Homepage oder auf unseren Social Mediakanälen Instagram und Facebook.
Logistik
Habt ihr besondere Anforderungen an den Veranstaltungsort (z. B. Bühne, Raumgröße)?
Wir benötigen eine Bühne mit Mindestmaßen von 5 x 5 x 0,5 Meter. Genaueres findest du unter dem Pkt. 4 im Gastspielvertrag.
Übernehmt ihr euren eigenen Transport?
Den Transport übernehmen wir selber. Genaueres dazu findest du unter Pkt. 9 im Gastspielvertrag.
Wie viel Zeit benötigt ihr für Aufbau und Soundcheck?
Für Aufbau und Soundcheck muss ca. 1 ½ Stunden einberechnet werden.
Wie lang ist euer typisches Set?
Je nach Vereinbarung spielen wir Konzerte: 60 min ohne Pause oder 120 min mit einer Pause von ca. 15 Minuten.
Vertragsbedingungen und Rechte
Gibt es einen schriftlichen Vertrag?
Ja. Ist auf der Homepage ersichtlich.
Welche Bedingungen gelten für Absagen durch die Band oder den Veranstalter?
Muss mit dem Veranstalter individuell vereinbart werden. Mehr dazu findest du unter Pkt. 16 des Gastspielvertrags.
Dürfen Fotos oder Videos von der Performance gemacht und veröffentlicht werden?
Fotos können natürlich gemacht und veröffentlicht werden. Aufzeichnungen und Mittschnitte sind im Pkt. 7 des Gastspielvertrags geregelt.
Wie geht ihr mit Urheberrechten um (z. B. Anmeldung bei Coversongs)?
Anfallende Aufführungsrechte und AKM Gebühren müssen vom Veranstalter erworben und bezahlt werden. Näheres unter Pkt. 8 des Gastspielvertrags.